Wahlärzte sind niedergelassene Ärzte ohne Vertrag mit Krankenkassen. Nach erbrachter ärztlicher Leistung erhalten sie eine Honorarnote, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Bis zu 80% des jeweiligen Kassentarifs erhalten Sie von Ihrer Krankenversicherung rückerstattet.
Wahlärzte haben die Möglichkeit, Ihre Honorare frei zu bestimmen.
Ich orientiere mich bei der Höhe des Honorars an den Sätzen Ihrer jeweiligen Krankenkasse, nur bei bestimmten Leistungen wird ein kleiner Aufschlag erhoben.
Scheuen Sie sich bitte nicht, nach den voraussichtlichen Kosten der Untersuchung zu fragen.
Auch biete ich Hilfestellung bei der Einreichung der Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse.

